Mauthausen:
Gemahlener, ungelöschter Branntkalk CL 90-Q gemäß ÖNORM EN 459-1 für die Herstellung von gelöschtem Kalk/Kalkhydrat (Sumpfkalk) zum Mauern und Putzen sowie für Anstriche.
Versandkosten werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.